Sportordnung

Gültig ab: 01.01.2000
§ 1 Allgemeines
1. Die Bestimmungen dieser Sportordnung gelten für den Sportverkehr des HKenV. 
2. Die Kendo- Wettkampfregeln und die Kendo- Kampfrichterregeln des DKenB sind auch Bestandteile dieser Ordnung.
3. Für die in der Sportordnung §5 definierten sportlichen Belange ist der Sportwart des HKenV verantwortlich. Ihm obliegt die Planung, Ausschreibung, Organisation, Durchführung und Abrechnung dieser Belange.
§ 2 Altersklasseneinteilung
Die Altersklasseneinteilung der Kinder, Jugendlichen und Junioren regelt die Jugendordnung des DKenB, solange diese nicht durch eigene Ordnungen geregelt sind.
 
§ 3 Teilnahmeberechtigung
1. An den Veranstaltungen des HKenV können Sportler/Innen teilnehmen, die einen gültigen Kendo-Paß vorweisen können. Für Veranstaltungen nach § 5 a -e nur diejenigen, die nachweislich einer der dem HKenV angeschlossenen Organisation (Verein, Schulen, Hochschulen) angehören.
2. Die Teilnehmer können sich Teilnahme und Erfolge bei HKenV Veranstaltungen durch gültigen Stempel des zuständigen Referenten bestätigen lassen.
§ 4 Veranstaltungen
Veranstaltungen des HKenV sind:
a)       Hessische Mannschaftsmeisterschaft 
b)       Hessische Einzelmeisterschaft der Kyu-Grade
Hessische Einzelmeisterschaft der Dan-Grade
c)       Hessische Juniorenmeisterschaft
d)       Hessische Jugendmeisterschaft
e)       Hessische Frauenmeisterschaft
f)        Lehrgänge
Welche Veranstaltungen des HKenV durchgeführt werden, entscheidet jährlich der Vorstand.
§ 5 Ausschreibungen
1. Für alle offiziellen Veranstaltungen des HKenV ist die Ankündigung durch Ausschreibung erforderlich.
2. Die Veranstaltung soll den Mitgliedern zur Weiterleitung spätestens 14 Tage vorher angekündigt werden.
3. Ausschreibungen sollen die folgenden Punkte a bis i enthalten:
a) Name des Veranstalters                                                f) Meldegeld
b) Name des Ausrichters                                                  g) Meldeschluß
c) Ort, Datum, Zeit                                                             h) Sportliche Leitung
d) Bezeichnung der Veranstaltung                                  i) Meldeberechtigter
e) Haftungsausschluß
 
§ 6 Startberechtigung
1. Meldungen werden, wenn nicht anders ausgeschrieben, durch den Verein beim Sportwart des HKenV spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn abgegeben.
2. Bei nicht ordnungsgemäßer Meldung besteht kein Anspruch auf Start oder Regreß. Eingezahlte Meldegelder werden nicht zurückgezahlt.
§ 7 Sportausrüstung
Eine Prüfung der Shinai obliegt dem Kampfgericht.
Für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Gesamtausrüstung ist jeder Kendoka jedoch grundsätzlich selbst verantwortlich.
 
§ 8 Erste Hilfe
Die medizinische Betreuung muß bei den HKenV- Veranstaltungen nach §5 a -e sichergestellt sein. Dies geschieht in der Regel dadurch, daß mindestens ein Sanitäter oder gleich- qualifiziertes Personal anwesend ist.
§ 9 Doping
Doping ist verboten.
§ 10 Kosten
Bei offiziellen Veranstaltungen trägt der Veranstalter die Kosten für die Kampfrichter und Offiziellen. Die Kosten müssen vom Vorstand des HKenV genehmigt werden.
§ 12 Hessenteam (Landesmannschaft)
1. Die Hessenteams sind die Landesvertretungen des HKenV bei der Deutschen Mannschaftsmeisterschaft (DMM), Deutschen Einzelmeisterschaft der Männer (DEMM) und Frauen (DEMF) des DKenB.
2. Für alle sportlichen Begegnungen der Hessenteams ist der Sportwart des HKenV zuständig. Ihm obliegt die Entscheidung über die Einberufung in diese Landesmannschaften. Die Nominierung erfolgt nach sportlichen Kriterien. Die Entscheidung darüber erfolgt nach Rücksprache mit dem Präsidium und den Mitgliedern und ist daraufhin dem Präsidenten des HKenV mitzuteilen, der diese Entscheidung nach außen vertritt. Der Vorstand des HKenV kann jährlich einen anderen Modus bestimmen.
 
§ 13 Landesemblem
Das Landesemblem kann bei Veranstaltungen im Einverständnis mit dem HKenV getragen werden. Es ist Eigentum des HKenV und muß nach Aufforderung durch den Präsidenten des HKenV abgelegt werden. Teilnehmer an der DEM / DMM sollen das Tare (Lendenschutz) mit dem Landesemblem und einheitlicher Beschriftung in lateinischen Buchstaben während der Veranstaltung tragen. (Anlage: ‘Emblem’)
 
§ 14 Rechtsordnung
Verstöße gegen diese Sportordnung werden durch die Rechtsordnung des HKenV geahndet. Angelegenheiten, welche in dieser Rechtsordung nicht geregelt sind, entscheidet die Mitgliederversammlung des HKenV.
§ 15 Änderung der Sportordnung
Diese Sportordnung kann von der Mitgliederversammlung des HKenV mit einfacher Mehrheit
geändert werden.
 
§ 16 Sonderfälle
Sportliche Angelegenheiten, welche in dieser Sportordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Vorstand des HKenV.