Kosten- und Gebührenordnung

Gültig ab 26.02.2023

Kosten- und Gebührenordnung im HKenV

1. Jahresbeiträge
Mitgliedsbeitrag pro Verein:                                             Euro    150,–
Mitgliedsbeitrag für Hochschulen und
Japanische Schulen in Hessen:                                     Euro    100,–Jahressichtmarke:                                                          DKenB-Betrag + Euro 10,–

2. Hessenmeisterschaft
Die Startgebühr für alle in der Sportordnung aufgeführten Meisterschaften, beträgt pro Teilnehmer  insgesamt Euro 20,-. Das beinhaltet auch die Teilnahme an der hessischen Mannschaftsmeisterschaft.

3. Kyuprüfungen im HKenV
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DKenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.

4. Kendopass
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DKenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.

5.Danprüfungen im HKenV
Der Betrag wird aus der jeweils gültigen DKenB – „Kosten- und Gebührenordnung“ entnommen.

6. Kampfrichterausbildung und Kampfrichterprüfung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr an den DKenB wird in Hessen vom HKenV gezahlt.
Voraussetzung: Voranmeldung beim hessischen Referenten für Kampfrichterwesen.

7. Übungsleiterausbildung und -prüfung
Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr an den DKenB wird in Hessen vom HKenV gezahlt.
Voraussetzung: Voranmeldung beim hessischen Referenten für Prüf- und Lehrwesen.

8.Sonstige Lehrgänge
Die Teilnahmegebühr für sonstige Lehrgänge steht im Ermessen des Vorstandes. Die jeweiligen Lehrgangsgebühren sind in der Ausschreibung zu beziffern.